Comood FAQ

Die häufigsten Fragen rund um Comood.

Alle Mietverträge sind unbefristet, eine Verlängerung ist nicht notwendig.

Ohne vorherige Besichtigung haben Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Um Ihren Mietvertrag zu widerrufen, wenden Sie sich an: widerrufsrecht@comood.de

Die Höhe einer Indexmiete bemisst sich an den Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in Deutschland. Das Statistische Bundesamt ermittelt den Preisindex für die Lebenshaltung und stellt ihn in Form des Verbraucherpreisindexes (VPI) dar. Erhöht sich dieser, steigt im gleichen Verhältnis auch die Miete. Bei Mietverträgen, die eine Indexmiete vorsehen, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Mieter im Vorfeld schriftlich über die Mieterhöhung zu informieren. Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens ein Jahr liegen.

Unter dem „Mieten“ Button oben rechts können Sie ganz einfach eine Wohnung anfragen. Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, bekommen Sie einen Online-Zugang für unser digitales Vermietungsportal. Hier können Sie eine Selbstauskunft ausfüllen und erforderliche Dokumente hochladen. Nach Prüfung der Dokumente schickt Comood Ihnen einen digitalen Mietvertrag zur Unterzeichnung zu.

Die Anmietung unserer Wohnungen erfolgt über ein digitales Vermietungsportal, zu dem der Mieter einen Zugang benötigt.

Selbstauskunft, Schufa, Personalausweis, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Vorvermieterbescheinigung

Sollten keine Wohnungen verfügbar sein, können Sie sich auf unserer Warteliste eintragen. Diese finden Sie oben rechts, wenn Sie auf „Mieten“ klicken. Sobald eine Wohnung gekündigt wird und damit wieder verfügbar ist, erhalten Sie eine Nachricht.

Ja. Wenn Sie mehrere Wohnungen gleichzeitig anmieten möchten, wenden Sie sich bitte an rent@comood.de.

Die Mietlaufzeit ist unbegrenzt, die Mindestmietdauer beträgt sechs Monate (in allen Savvy-Objekten) bzw. 12 Monate (in allen anderen Objekten). Sie haben eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Für gewerbliche Anmietung gelten andere Vereinbarungen. Kontaktieren Sie uns dazu unter rent@comood.de

Ja, als Mieter bei Comood erhalten Sie in allen Objekten eine Wohnungsgeberbescheinigung zur Anmeldung.

Über die Comood App hat der Mieter die Möglichkeit, mit dem Verwalter zu kommunizieren (z.B. bei einer Schadensmeldung).

Unsere jeweiligen Property Manager werden regelmäßig vor Ort sein. Als Mieter haben Sie außerdem die Möglichkeit, uns via App und zu den allgemeinen Geschäftszeiten zu kontaktieren.

Ja, bitte vereinbaren sie rechtzeitig einen Termin.

Bei der Wohnungsabnahme wird festgestellt, ob der Zustand der Wohnung in Ordnung ist, und die Schlüssel werden an den Vermieter ausgehändigt. Alle persönlichen Gegenstände müssen aus der Wohnung entfernt werden.

Seit 2002 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist drei Monate. Bei älteren Mietverträgen wurden stellenweise individuelle Kündigungsfristen vereinbart oder auch die damals gesetzlich gültigen Fristen ausformuliert – diese gelten in jenen Fällen. Eine Kündigung bedarf der Schriftform und der händischen Unterschrift aller Vertragspartner.

Zudem muss die Kündigung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird (im Falle der gesetzlichen drei Monate Kündigungsfrist). Entscheidend ist dabei das Eingangsdatum bei uns, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Beispiel: Ihre Kündigung geht am dritten Werktag des Monats April bei uns ein. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des 30.06. des betreffenden Jahres.

Bitte reichen Sie uns Ihre Anfrage zur Verkürzung der Kündigungsfrist immer schriftlich unter Angabe Ihrer Vertragsnummer ein. Wichtig dabei: Alle Vertragspartner, welche die Kündigung unterschrieben haben, müssen auch diese Anfrage unterschreiben. Teilen Sie uns in der Anfrage bitte auch mit, aus welchem Grund Sie die Kündigungsfrist verkürzen möchten.

Wenn Sie bereits einen Interessenten als Nachmieter für die Wohnung haben, können Sie uns gern seine Kontaktdaten mitteilen. Sobald uns Ihre schriftliche Anfrage vorliegt, prüfen wir diese und informieren Sie schnellstmöglich über unsere Entscheidung.

Ob Sie Ihre Wohnung ganz oder teilweise untervermieten dürfen, prüfen wir gern im Einzelfall.

Wenn es sich bei Ihrem Haustier um ein Kleintier handelt, benötigen Sie keine Genehmigung von uns als Vermieter. Als Kleintiere gelten Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse oder Zierfische.

Hunde und Katzen zählen nicht zu den Kleintieren – für sie benötigen Sie unsere Genehmigung. Die Erteilung der Genehmigung ist abhängig von der Anzahl der Tiere in Ihrem Haushalt und bei Hunden von deren Rasse. Für ein harmonisches Zusammenleben in Ihrem Wohnhaus ist es auch wichtig, dass es durch den Vierbeiner nicht zu Ruhestörungen oder Belästigungen anderer Mieter kommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die Genehmigung zu widerrufen.